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Autor Thema: Vertragsinhalt bei Sprachreiseveranstalter  (Gelesen 3781 mal)

MaxPower

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Vertragsinhalt bei Sprachreiseveranstalter
« am: 20. August 2010, 10:29:44 »
Liebes Forum,
ich bin neu hier weil ich mal einige Meinungen von euch hören wollte. Würde gerne eine Sprachreise für ein Cambridge-Examen (FCE) machen und bisher hat sich Kapstadt herauskristallisiert. Bei meinem momentan favorisierten Sprachreiseveranstalter aus Deutschland finde ich aber merkwürdig, dass er die Sprachschule nicht namentlich nennt und auch kein Details wie max. Gruppengröße, Abholung vom Flughafen, max. Entfernung Unterkunft.Schule,... mit aufgenommen werden. Ist sowas üblich oder eher nicht? Gerade die max. Anzahl der Sprachschüler finde ich sehr wichtig. Wie sind da so eure Erfahrungen?

Danke schonmal
Gespeichert

Martin

  • Sprachkurse Weltweit Team
  • ***
  • Beiträge: 18
Antw:Vertragsinhalt bei Sprachreiseveranstalter
« Antwort #1 am: 21. August 2010, 12:24:38 »
Hallo MaxPower,

Nur wenige Sprachreiseveranstalter in Deutschland geben den Namen der Sprachschulen in den Katalogen oder auf der Website an. Das ist leider üblich.

Sie wollen nicht, dass der Kunde den Preis der Sprachschule mit dem Preis des Veranstalters vergleicht, Preisaufschläge von bis zu 30% wären dann ja nicht mehr möglich. Außerdem haben Sie Angst, dass der Kunde dann direkt bei der Sprachschule bucht.

In der Schweiz ist das ganz anderes, das sagen alle Veranstalter mit welchen Sprachschulen Sie arbeiten und sie verlangen auch nur die Originalpreise.

Beim Sprachreisevermittler bekommen Sie das gleiche Angebot zum Originalpreis...

Martin Mayer
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