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Autor Thema: Nachgeschobene Vertragsbedingungen  (Gelesen 4110 mal)

Stefan K.

  • Gast
Nachgeschobene Vertragsbedingungen
« am: 03. September 2010, 23:57:05 »
Hallo,

ich habe eine Sprachreise nach Valencia gebucht (in einer hier aufgeführten Sprachschule). Als ich die Reiseunterlagen erhalten habe, waren dort einmal ein paar Formulare dabei auf Englisch und Spanisch dabei.

Darin werde ich aufgefordert ein Formular zu unterschreiben mit dem ich weitere Vertragsbedingungen akzeptieren soll.

Diese Formulare sind auch recht fragwürdig formuliert. So wird dort z.B. mit dem Entzug der Unterkunft gedroht, wenn man den Müll nicht rausbringt oder das Geschirr nicht abspült. Außerdem ist dort angedroht, dass wenn man dieses Formular nicht unterschrieben am ersten Tag bei der Sprachschule abgibt dies zur Folge habe, das sowohl Unterkunft als auch Unterricht von Seiten der Sprachschule storniert würden.

Ich würde den Müll ohnehin rausbringen und das von mir genutzte Geschirr ebenfalls auch ohne Aufforderung spülen. Die Drohung mit dem Entzug der Wohnung halte ich für völlig überzogen.

Außerdem finde ich es ehrlich gesagt ziemlich unverschämt den Kunden auf diese Weise nachträglich Vertragsbedingungen aufzubürden. Außerdem verstößt dies nach meinen Informationen sowohl gegen das deutsche AGB-Gesetz als auch gegen das spanische "Ley sobre condiciones generales de la contratación", weil sie nicht bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.

Das ist zwar schon meine dritte Sprachreise nach Spanien, so etwas ist mir aber vorher noch nicht passiert.

Mich würde interessieren, ob so etwas öfter vorkommt und ob jemand von einer ähnlichen Erfahrung berichten kann.
Gespeichert

Larissa

  • Teilnehmer
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  • Beiträge: 1
Antw:Nachgeschobene Vertragsbedingungen
« Antwort #1 am: 08. September 2010, 15:21:57 »
Hallo Stefan,

ich habe auch schon öfters Sprachreisen gemacht. Sowas ist mir ehrlich gesagt auch noch nicht passiert, aber ich denke, dass ist ein Formular direkt von der Schule. Die Unterlagen erhälst du ja immer erst nachdem du gebucht hast. Im zweifelsfall würde ich einfach mal beim Veranstalter anrufen oder es einfach unterschreiben, weil du machst es ja eh. Die wollen sich bestimmt nur absichern. Viel Spaß jedenfalls in Valencia. Da wollte ich auch schon immer mal hin. :)
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Stefan K.

  • Gast
Antw:Nachgeschobene Vertragsbedingungen
« Antwort #2 am: 09. September 2010, 23:25:10 »
Hallo,

danke für deine Antwort. Ich werde es wohl unterschreiben, da es wohl in so vielen Punkten gegen geltendes Recht wie das AGB-Gesetz, § 123 BGB verstößt, dass man hieraus ohnehin keine Rechte ableiten könnte.

Ich bin zurzeit daran zu überlegen, ob die Drohung des Wohnungsentzugs am ersten Schultag bei Nichtunterschreiben des Formulars nicht sogar Nötigung ist und damit gemäß §240 Strafgesetzbuch sogar strafbar wäre.

Ein Anruf beim Veranstalter brachte keinen Erfolg, die scheinen das so in Ordnung zu finden.   :-\
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